Egal, ob Sie für einen Verkauf, eine Übergabe, eine familieninterne Aufteilung, einen betrieblichen Anlass oder für steuerrechtliche Zwecke ein Bewertungsgutachten für eine bebaute oder unbebaute Liegenschaft (Wohngebäude, Eigentumswohnung, Ertragsobjekt, Gewerbeimmobilie, Superädifikat, Baurecht, udgl.) bzw. dingliche Teilaspekte davon (Wohnrecht, Reallasten, Dienstbarkeit/Servitut, udgl.) oder für die Begründung von Wohnungseigentum auf einer Liegenschaft ein Nutzwertgutachten (Parifizierung) benötigen, würde ich mich freuen, wenn Sie mich kontaktieren. Ein Erstgespräch ist selbstverständlich unverbindlich und unentgeltlich.
Als promovierter Jurist bin ich seit 3 Jahrzehnten in der Immobilienbranche tätig und seit dem Jahre 2001 in die von den Landesgerichten geführte Gerichtssachverständigenliste für die nachstehenden Fachgebiete der Fachgruppe 94 (Immobilien) eingetragen: